Es gebe Zweifel am damaligen Bietverfahren, erklärte der EuGH. Die EU-Kommission hätte offiziell prüfen müssen, ob der Verkauf der Rennstrecke mit einer staatlichen Beihilfe verbunden gewesen sei.
Die Richter gaben damit den Klagen des Mitbewerbers Nexovation und des Vereins "Ja zum Nürburgring" teilweise statt. Sie hatten bemängelt, dass das Biet-Verfahren intransparent und der Preis nicht marktgerecht gewesen seien. Capricorn habe somit neue Beihilfen des Landes Rheinland-Pfalz erhalten.
Der Autozulieferer Capricorn hatte für rund 77 Millionen Euro den Zuschlag für das Anwesen erhalten. Das Land Rheinland-Pfalz hatte fast eine halbe Milliarde Euro in den Ausbau der Rennstrecke gesteckt.
dpa/dlf/dop