Bisher wurden die Kosten für Schnelltests von der Bundesregierung übernommen.
Wer sich nicht impfen lässt und zum Beispiel für einen Restaurantbesuch einen negativen Test braucht, muss den ab dem 11. Oktober selbst bezahlen. Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt.
dpa/est