Im Fall von Ungarn ist von unzureichenden unabhängigen Kontrollmechanismen und einem mangelnden Vorgehen gegen Vetternwirtschaft die Rede.
Zu Polen heißt es, es gebe Risiken hinsichtlich der Wirksamkeit der Bekämpfung von Korruption auf hoher Ebene. Auch bestehe dort die Gefahr eines Einflusses auf die Strafverfolgung zu politischen Zwecken.
Seit diesem Jahr können bei bestimmten Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit EU-Gelder gekürzt werden. Voraussetzung ist, dass ein Missbrauch von EU-Geldern droht. In Ungarn und Polen könnte diese Voraussetzung erfüllt sein, weil eine unzureichende Korruptionsbekämpfung das Risiko birgt, dass EU-Gelder veruntreut werden.
Unterdessen hat die EU-Kommission Polen ein Ultimatum gesetzt, seine umstrittene Disziplinarkammer aufzulösen. Sollte das Land das Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht bis zum 16. August umsetzen, drohen finanzielle Sanktionen. Das kündigte die Vizepräsidentin der Kommission, Vera Jourova, am Dienstag in Brüssel an.
Der EuGH hatte in der vergangenen Woche geurteilt, dass Polen mit seinem System zur Disziplinierung von Richtern gegen europäisches Recht verstößt. Die 2018 eingerichtete Disziplinarkammer am Obersten Gericht des Landes, die jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen kann, bietet demnach nicht alle Garantien für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit.
Für die nationalkonservative PiS-Regierung ist das Urteil höchst unangenehm, weil die Disziplinarkammer das Herzstück der Reformen des polnischen Justizsystems ist. Sie verurteilte die EuGH-Entscheidung zuletzt als "ein politisches Urteil, das auf politische Bestellung der EU-Kommission gefällt wurde."
dpa/vk