Die in Straßburg bestätigte Vereinbarung soll es Anbietern ermöglichen, wieder private Nachrichten nach Material von Kindesmissbrauch zu scannen.
Seitdem am 21. Dezember der neue EU-Kodex für die elektronische Kommunikation wirksam geworden ist, ist das Filtern von Nachrichten, die über Mail- und Messenger-Dienste versendet werden, eigentlich nicht mehr erlaubt.
dpa/jp