Das Verbot tritt am 3. Juli in Kraft. Dann dürfen Einwegbesteck und -geschirr sowie Trinkhalme, Rühr-, Watte- und Luftballonstäbe aus Plastik nicht mehr produziert werden.
Das gilt auch für To-go-Getränkebecher aus Styropor und Wegwerf-Essensbehälter aus Styropor. Auch Wegwerfbesteck und -geschirr aus biologisch abbaubaren Kunststoffen sind dann verboten.
Händler sind von nun an verpflichtet, auf wiederverwendbare Alternativen aus Glas oder Metall zurückzugreifen. Einwegprodukte, die noch als Lagerbestände vorhanden sind, dürfen aber weiterhin verkauft werden.
Und es gibt Ausnahmen - für alle Produkte, für die es noch keine umweltfreundliche Alternative gibt: z.B. Hygieneprodukte wie Tampons, Binden und Feuchttücher, aber auch Filter von Zigaretten. Diese Produkte müssen künftig in der EU mit einem Warnhinweis für Wegwerfplastik gekennzeichnet werden.
Diese Ausnahme gilt – sehr zum Ärger von Umwelt- und Verbraucherorganisationen – auch für Einweg-Getränkebecher.
dpa/ard/jp/km