Dabei geht es um Delikte wie Korruption, Subventionsbetrug oder die Veruntreuung von EU-Geldern oder auch grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug. Die Behörde kann dabei auf nationaler Ebene selbst Ermittlungen führen, Haftbefehle beantragen und Anklage erheben.
An der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligen sich 22 der 27 EU-Mitgliedstaaten. Nicht dabei sind Dänemark, Schweden, Irland, Polen und Ungarn.
Die Staatsanwaltschaft hat ihren Sitz in Luxemburg. Geleitet wird die Behörde von der rumänischen Generalstaatsanwältin Laura Kövesi.
dpa/jp