Die zur Begründung der Todeserklärung erforderlichen Tatsachen seien auf Grund der vorgenommenen Ermittlungen und der beigebrachten Unterlagen für erwiesen erachtet worden, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Gerichts.
Der Mitbesitzer des Handelskonzerns Tengelmann war am 7. April 2018 in Zermatt allein zu einer Skitour aufgebrochen und nicht zurückgekehrt. Die Familie geht davon aus, dass er am Klein Matterhorn tödlich verunglückte.
dpa/mh