Sie besagen, dass Plattformen wie Facebook oder YouTube "terroristische Inhalte" künftig nach einer behördlichen Anordnung innerhalb einer Stunde löschen oder sperren müssen. Die EU-Kommission hatte einen entsprechenden Vorschlag bereits 2018 gemacht.
Die Verhandlungen waren jedoch schwierig, weil sowohl Internetfirmen als auch Online-Aktivisten um die Meinungsfreiheit fürchteten.
Ausnahmen zu den Sperrungen soll es geben, wenn Bilder, Videos oder Texte für Bildungszwecke oder in künstlerischen Zusammenhängen verbreitet werden.
Die Regelung kann jetzt in Kraft treten, gilt dann aber erst ein Jahr später.
dpa/jp