Das Bundeskabinett billigte den Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Dadurch können Corona-Regeln bundesweit durchgesetzt werden.
Ausschlaggebend für die meisten Bestimmungen ist eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 und mehr. Dann tritt nach einer Übergangsfrist eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21 Uhr bis 5 Uhr in Kraft. Private Zusammenkünfte werden auf einen Haushalt plus eine weitere Person begrenzt. Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, müssen wieder schließen. Die Öffnung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theatern, Museen oder Zoos wird untersagt.
Geöffnet bleiben dürften laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseursalons.
Für die Schließung von Schulen liegt die maßgebliche Inzidenz bei 200. Die Gesetzesvorlage geht nun in den Bundestag.
dpa/dlf/est/km