"Wir können nicht zulassen, dass diese EU-Bestimmung, die schwerwiegend gegen EU-Recht verstößt, in Kraft bleibt", schrieb die ungarische Justizministerin Judit Varga am Donnerstag auf ihrer Facebook-Seite. Deshalb klage ihr Land zusammen mit Polen gegen die Rechtsstaatsverordnung.
Der EuGH mit Sitz in Luxemburg bestätigte den Eingang der beiden Klagen. Die obersten EU-Richter werden nun prüfen, ob der neue Mechanismus zur Kürzung von EU-Geldern bei bestimmten Rechtsstaatsverstößen zulässig ist.
Ungarn und Polen lehnen den neuen Rechtsstaatsmechanismus im mehrjährigen EU-Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 ab. Sie befürchten, dass der Mechanismus darauf abzielt, ihnen wegen umstrittener politischer Projekte EU-Mittel zu kürzen.
Beide Länder bekommen netto hohe Milliardenbeträge aus dem EU-Haushalt. Befürworter des Rechtsstaatsmechanismus betonen, dass die rechtsnationalen Regierungen in Budapest und Warschau die EU-Gelder dazu missbrauchen würden, um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abzubauen.
dpa/km