So sind vielerorts jetzt wieder private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt erlaubt, allerdings beschränkt auf maximal fünf Personen plus Kinder.
Zugleich dürfen in den meisten Regionen Buchläden, Blumengeschäfte und Gartenmärkte wieder öffnen. Parallel dazu bezahlt der Bund allen Bürgern nun wöchentlich mindestens einen Corona-Schnelltest.
dpa/sh