Am Montag hatte dieselbe Richterin einen Auslieferungsantrag der USA gegen Assange abgewiesen. Sie hatte ihre erste Entscheidung mit dem psychischen Gesundheitszustand von Assange begründet und den Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarten würden.
In ihrem jetzigen Urteil sagte sie, Assange könne im Hochsicherheitsgefängnis in London gut behandelt werden. Außerdem bestehe die Gefahr, dass Assange wie in der Vergangenheit versuche, zu fliehen. Assange hatte sich fast sieben Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London einer Strafverfolgung entzogen.
Die US-Justiz wirft Assange vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning - damals Bradley Manning - geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Er habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht.
Bei seinen Unterstützern gilt er hingegen als investigativer Journalist, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat.
dpa/est