Daher sind künftig private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren Person gestattet, die nicht im Haushalt lebt. Darauf haben sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am Dienstag in Berlin verständigt, wie aus ihrem Beschlusspapier hervorgeht.
Außerdem wird der Bewegungsradius der Bürger auf 15 Kilometer begrenzt, wenn es in einem Landkreis zu viele Neuinfektionen mit dem Coronavirus gibt. Der Grenzwert liegt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Dann braucht es triftige Gründe, um sich weiter von seinem Wohnort zu entfernen.
dpa/okr