Das bisherige gesetzliche Verbot der Hilfeleistung zum Suizid verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung. Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten.
Tötung auf Verlangen bleibt dagegen weiterhin strafbar. Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasse "sowohl das Recht auf die Gestaltung des Lebens als auch das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben", erklärten die Richter.
Die neue Regelung soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
dpa/est