Künftig sollen Terrorismus-Vorbestrafte nach Ende ihrer Haftstrafe in den sogenannten Maßnahmenvollzug kommen - außer, sie haben sich glaubwürdig von radikalen Ideen gelöst. Für aus der Haft entlassene Gefährder soll eine Überwachung mit Fußfesseln oder elektronischen Armbändern verpflichtend sein.
Außerdem sollen der Entzug des österreichischen Passes bei Doppelstaatsbürgern, der Entzug des Führerscheins, Reisebeschränkungen und strengere Waffengesetze ermöglicht werden. Erste Gesetze sollen bis Dezember ausgearbeitet werden.
dpa/vk