Die Anordnung des Gesundheitsministeriums beschränke in unrechtmäßiger Form Grundrechte und -freiheiten. Das entschied das Oberlandesgericht der Region Madrid. Die Zentralregierung kann noch Einspruch gegen das Urteil einlegen.
Die zweiwöchige Absperrung der spanischen Hauptstadt und von neun weiteren Gemeinden im Großraum Madrid war am Freitagabend vergangener Woche in Kraft getreten. Von den Absperrungen sind knapp 4,8 Millionen Menschen betroffen.
dpa/dop