Der Handel mit Verschmutzungsrechten soll den Ausstoß von Treibhausgasen aus Fabriken und Kraftwerken senken.
Beihilfen sind für Firmen erlaubt, die im internationalen Wettbewerb stehen, die besonders viel Energie brauchen oder ihre Energieeffizienz kaum noch steigern können.
Ab nächstem Jahr sollen aber weniger Unternehmen eine solche Beihilfe bekommen können. Empfänger müssen dann auch Bedingungen erfüllen, etwa zusätzliche Anstrengungen zum Beispiel beim Energiesparen.
dpa/vk