Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot bestätigt, das zuvor ein Oberverwaltungsgericht verhängt hatte.
Ein solches Camp stelle eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar, urteilten die Richter. Die Veranstaltungsteilnehmer würden die Mindestabstände zum Eindämmen der Corona-Epidemie nicht einhalten.
dpa/sh