Sie sollen entscheiden, ob grundsätzliche Zweifel an der Unabhängigkeit der polnischen Justiz ein allgemeines Vollstreckungsverbot für europäische Haftbefehle aus Polen rechtfertigen könnten.
In dem konkreten niederländischen Fall geht es um einen Polen, der aus den Niederlanden rund 200 Kilogramm sowohl harter als auch weicher Drogen in sein Heimatland geschmuggelt haben soll. Bereits 2015 hatte das Bezirksgericht in Posen einen Haftbefehl gegen den Mann erlassen.
dpa/est