Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe urteilte am Donnerstag, ab diesem Zeitpunkt habe der Konzern sein Verhalten geändert. Eine Täuschung und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Käufern sei nicht mehr feststellbar.
Der Gerichtshof wies die Revision eines Mannes zurück, der seinen VW-Diesel erst im August 2016 gekauft hatte. Der Muster-Fall aus Rheinland-Pfalz ist nach Einschätzung von VW beispielhaft für rund 10.000 noch offene Verfahren.
VW war am 22. September 2015 an die Öffentlichkeit gegangen und hatte eine Internetseite eingerichtet, auf der Autobesitzer überprüfen konnten, ob ihr Wagen einen Motor mit der illegalen Abgastechnik hat.
dpa/sh