Laut EU-Recht muss Schutzsuchenden in dem Gebiet des jeweiligen Landes sowie in möglichen Grenz- und Transitzonen Zugang zu Asylverfahren ermöglicht werden.
Die ungarische Regierung hatte nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kürzlich seine Transitlager an der Grenze zu Serbien geschlossen. Nach Einschätzung der Richter wurden die Menschen dort rechtswidrig inhaftiert.
Eine neue Regelung macht es ihnen nun noch schwerer. Danach müssen sie in den ungarischen Botschaften in Belgrad oder Kiew vorstellig werden und dort erklären, dass sie Asyl beantragen wollen. Dort wird dann entschieden, ob sie nach Ungarn einreisen dürfen.
dpa/sh