Nun soll es Vorgaben geben zur maximalen Zahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche, um die Ansteckungsgefahr in den Geschäften zu verringern. Die Vorgaben zielen außerdem darauf, den Publikumsverkehr im öffentlichen Raum sowie im öffentlichen Nahverkehr zu begrenzen. In den Geschäften soll es außerdem Auflagen geben zur Hygiene. Der Zutritt soll gesteuert, Warteschlangen sollen vermieden werden.
Beim Einkaufen gilt in Deutschland bereits eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in Geschäften. Sie gilt auch im Öffentlichen Personennahverkehr, also in Bussen, S- und U-Bahnen.
Außerdem dürfen sich künftig wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen - also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften.
Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird ebenfalls wieder erlaubt. Auch die Freizeitsportler müssen sich aber an bestimmte Auflagen halten.
Wenn es in bestimmten Regionen zu viele neue Infektionen gibt, sollen die Regeln dort aber wieder strenger werden.
Wie es im Horeca-Sektor weitergeht, sollen jeweils die Länder entscheiden. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben das bereits getan: In NRW dürfen Cafés und Restaurants ab dem 11. Mai wieder öffnen, in Rheinland-Pfalz ab dem 13. Mai.
dpa/km