Das Gesetz untergrabe die Unabhängigkeit polnischer Richter und stimme nicht überein mit dem Vorrang von EU-Recht, schreibt Reynders.
Vizekommissionschefin Vera Jourova sagte, es bestehe das Risiko, dass das Gesetz "unter anderem zur politischen Kontrolle des Inhalts von Gerichtsentscheidungen verwendet werden" könne. Richter aus anderen EU-Staaten müssten sich auf die Unabhängigkeit polnischer Kollegen verlassen können.
Konkret geht es um ein Gesetz, das Mitte Februar in Kraft getreten ist. Es sieht vor, dass Richter mit Geldstrafen, Herabstufung oder Entlassung rechnen müssen, wenn sie die Entscheidungskompetenz oder Legalität eines anderen Richters, einer Kammer oder eines Gerichts infrage stellen. Auch dürfen sie sich nicht politisch betätigen.
Falls Polen nicht einlenkt, könnte die Kommission das Land erneut vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Zunächst hat die polnische Regierung nun jedoch zwei Monate Zeit, schriftlich auf die Bedenken zu antworten.
dpa/km