Die Richter erklärten, der Inlandsgeheimdienst Schin Bet dürfe Handys von Erkrankten erst dann wieder überwachen, wenn eine entsprechende Gesetzgebung initiiert werde.
Der Geheimdienst hatte nach Beginn der Corona-Krise Überwachungstechnologie eingesetzt, die sonst zur Terrorbekämpfung dient. Menschenrechtler hatten dagegen geklagt.
Von offizieller Seite wurde die Maßnahme mit der Notwendigkeit gerechtfertigt, Leben zu retten. Es wurden vor allem Mobiltelefone von Kranken überwacht, um zu sehen, mit wem sie vor der Diagnose in Kontakt waren. Diese Menschen wurden dann per SMS gewarnt und aufgefordert, sich in Quarantäne zu begeben.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ist das Virus Sars-CoV-2 mittlerweile bei 15.466 Personen in Israel nachgewiesen worden. 202 Menschen sind den Angaben zufolge nach einer Coronavirus-Infektion gestorben.
dpa/est