Diese Auflage gelte solange, bis der Konzern seine Schutzmaßnahmen verbessert habe. Das entschied das Berufungsgericht von Versailles. Amazon hatte dagegen Berufung eingelegt und wegen des Streits seine Logistikzentren in Frankreich geschlossen.
Das Berufungsgericht legte nun genau fest, welche Artikel der Online-Versandhändler ausliefern darf. Dazu gehören IT-Artikel, Produkte für Tiere, Hygiene- und Gesundheitsprodukte sowie Lebensmittel.
dpa/dop