Das Gesetz stößt teils auf scharfe Kritik, weil Inhaftierte unter Terrorvorwürfen, darunter Regierungskritiker und Journalisten, von der Regelung ausgenommen sind.
Es sieht unter anderem vor, dass die Haftzeit von Risikogruppen in Hausarrest umgewandelt werden kann. Außerdem dürfen Verurteilte im offenen Vollzug ihre Strafe zu Hause absitzen. Ausgenommen sind demnach Gefangene, die wegen Terrorverbrechen, vorsätzlichen Mordes, Gewalt gegen Frauen, Sexualstraftaten und Drogendelikten einsitzen.
In türkischen Gefängnissen befinden sich nach Angaben des Europarats fast 270.000 Menschen. Die Haftanstalten seien nicht nur überfüllt, sondern dort gebe es auch die höchste Zahl an Insassen, die älter als 65 Jahre sind.
dpa/cd/mh