Das Formular dazu stellt das französische Innenministerium auf seiner Webseite zum Download bereit. Ab Mittwoch müssen Reisende das Dokument ausgefüllt mit sich führen, wie das Innenministerium mitteilte.
Das Formular muss demnach bei Grenzkontrollen oder vor dem Boarding eines Flugs in das französische Staatsgebiet vorgelegt werden und den Reisegrund angeben. Die Vorgabe gelte auch für Personen, die wegen ihrer Arbeit über eine europäische Binnengrenze nach Frankreich müssen.
Auch die Besatzung von Schiffen oder Flugzeugen muss den Passierschein vorlegen. Die Vorgabe gilt auch bei der Beförderung von Gütern, also beispielsweise für Lkw-Fahrer, die nach Frankreich einreisen.
Seit Mitte März gilt in Frankreich eine strikte Ausgangssperre. Die Menschen sind angehalten, nur für triftige Gründe nach draußen zu gehen. Dafür müssen sie einen Passierschein bei sich tragen. Die Polizei kontrolliert die Umsetzung der Maßnahme streng.
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