Entscheidend sei, dass Ungarn keine Migranten aufnehmen würde und dass das Quotenprojekt inzwischen beendet wurde.
Ähnlich äußerten sich die Regierungen in Polen und Tschechien. Der Europäische Gerichtshof hatte geurteilt, dass die drei Länder in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen haben. Sie hätten sich nicht weigern dürfen, Mehrheitsbeschlüsse zur Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen.
Die EU-Innenminister hatten im September 2015 gegen den Widerstand osteuropäischer Staaten die Umverteilung innerhalb der Europäischen Union beschlossen.
Ein Strafmaß nannte der EuGH nicht. Dazu müsste die EU-Kommission das Gericht erneut anrufen und finanzielle Sanktionen beantragen.
dpa/dlf/est