Die Richter urteilten, die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen.
Hintergrund sind zwei Entscheidungen der EU-Innenminister von 2015. Danach sollten bis zu 160.000 Flüchtlinge nach einem Quotensystem in andere Mitgliedsstaaten gebracht werden.
Ungarn, Polen und Tschechien hatten sich allerdings beharrlich geweigert, die Beschlüsse umzusetzen. Ein Strafmaß benannte der EuGH zunächst nicht.
dpa/jp/rasch
Auch EU Frontex hat alle Gesetze gebrochen und kein EU Land nimmt zur Zeit Schutzsuchende, reine Propaganda !!
Um "EU Frontex" ging es bei dem Verfahren aber nicht, Herr Grüner.