Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten einigten sich bei einer Telefonkonferenz darauf, Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich zu verbieten. Ausgenommen werden sollen Familien sowie Personen, die in einem Haushalt leben. Zum Einkaufen und zur Arbeit sollen die Bürger aber weiterhin dürfen, auch wenn sie dort Kontakt zu mehr als zwei Personen haben.
Weiter sollen Restaurants und Gaststätten unverzüglich schließen, wo das noch nicht der Fall sei. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
Auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege sollen unverzüglich schließen. Davon betroffen sind etwa Friseure, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und Massagesalons.
Die Maßnahmen gelten vorerst für die nächsten beiden Wochen. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen weiter möglich bleiben.
NRW-Ministerpräsident Laschet kündigte eine Null-Toleranz bei Verstößen gegen das Kontaktverbot an. Es könnten Strafen bis 25.000 Euro verhängt werden, so Laschet.
Bayern kündigte an, das Ansammlungsverbot nicht umzusetzen und bei seinen eigenen Regeln zu bleiben.
Das Bundeskabinett will auch umfassende Notpakete beschließen. Dabei geht es um große Schutzschirme für Unternehmen, Beschäftigte und Kliniken. Geplant sind umfangreiche Rechtsänderungen.
dpa/okr/cd