Von 500 überprüften Onlineshops klären zwei Drittel ihre Kunden nicht genügend über ihre Rechte auf. Dazu zählt unter anderem das Recht, einen gekauften Artikel innerhalb von 14 Tagen auch ohne Begründung zurückzuschicken und sich den Kaufpreis erstatten zu lassen.
Oft finde der Kunde den Hinweis auf sein Recht gar nicht (bei einem Viertel der untersuchten Seiten) oder nur im Kleingedruckten, beklagt Verbraucherschutzkommissar Didiers Reynders.
Die Behörden in den EU-Staaten sollen jetzt weitere Shops überprüfen und gegebenenfalls auffordern, die Verbraucherrechte korrekt darzustellen.
belga/okr