Als "Trostfrauen" wurden Koreanerinnen bezeichnet, die im Zweiten Weltkrieg gezwungen wurden, in Bordellen für japanische Soldaten zur Verfügung zu stehen. Historiker gehen von bis zu 200.000 betroffenen Mädchen und Frauen aus.
29 von ihnen hatten die Aufhebung eines Abkommens aus dem Jahr 2015 gefordert. Darin hatte sich Japan zur Zahlung von umgerechnet rund acht Millionen Euro verpflichtet, um den Streit beizulegen.
Das neunköpfige Richtergremium teilte am Freitag mit, es handle sich um eine "politische" Vereinbarung, die nicht von den Parlamenten ratifiziert worden sei und somit auch nicht rechtlich bindend sei. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen könne nicht zugelassen werden.
Die Opfer und ihre Familien hatten unter anderem argumentiert, das Abkommen sei ohne ihre Zustimmung zustande gekommen. Moralische Unterstützung erhielten sie vom südkoreanischen Präsidenten Moon Jae In, der das Abkommen ebenfalls als fehlerhaft bezeichnet hatte.
Der Streit um die euphemistisch "Trostfrauen" genannten Frauen war jahrelang eines der größten Hindernisse in den bilateralen Beziehungen. Ende 2015 hatten sich dann die konservative Vorgängerregierung in Südkorea unter Präsidentin Park Geun Hye und die japanische Regierung auf ein Abkommen geeinigt.
dpa/km