Damit gaben sie einer Klage der EU-Kommission statt. Die rechtskonservative Regierung in Warschau habe mit ihrer Justizreform 2017 das EU-Recht gebrochen, heißt es. Das betreffe sowohl die generelle Senkung des Pensionsalters für Richter als auch die Einführung eines unterschiedlichen Pensionsalters für Männer und Frauen, die als Richter oder Staatsanwalt arbeiten.
Die EU-Kommission wirft Polen seit langem vor, die Unabhängigkeit der Gerichte zu untergraben und damit den Rechtsstaat abzubauen.
dpa/jp