Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt hat den Konzern dazu verpflichtet. Die Behörde spricht von einer unzulässigen Abgaseinrichtung.
Es geht um Euro-5-Modelle mit der Bezeichnung OM651. Dazu gehören Transporter des Modells Sprinter. Daimler will Einspruch gegen die Verfügung einlegen.
dpa/rkr