Die Luxemburger Richter beschrieben am Donnerstag in einem Urteil strikte Bedingungen für Ausnahmen von dem im EU-Recht verankerten Verbot der absichtlichen Tötung von Wölfen.
Unter anderem müssen Behörden ein klares Ziel definieren und wissenschaftlich belegen, dass der Abschuss diesem dient und dass es keine Alternativen gibt.
dpa/rkr