Der Internationale Strafgerichtshof beauftragte drei Richter, die über einen entsprechenden Antrag der Anklage urteilen sollen.
Bereits im vergangenen Jahr hatte sich das Gericht für den Fall zuständig erklärt, obwohl Myanmar kein Vertragsstaat ist. Das Nachbarland Bangladesch, wohin schätzungsweise rund 700.000 muslimische Rohingya geflohen waren, gehört dem Gericht aber an.
Die Haager Chefanklägerin Fatou Bensouda untersucht seit 2018 Hinweise auf eine mögliche Verletzung fundamentaler Rechte. Dabei geht es um Tötungen, sexuelle Gewalt, Verschleppungen, Vertreibung, Zerstörungen und Plünderungen. Dafür werden die Militärs im vorwiegend buddhistischen Myanmar verantwortlich gemacht.
dpa/mh