Die Männer sitzen seitdem in Moskau in Untersuchungshaft. In dem Urteil heißt es, die Inhaftierten sollten in die Ukraine zurückkehren dürfen. Das Verfahren gegen sie müsse allerdings nicht gestoppt werden. Der Gerichtshof verlangte zudem die Freigabe der drei beschlagnahmten ukrainischen Schiffe.
Die russische Marine hatte im November in der sogenannten Straße von Kertsch im Asowschen Meer die ukrainischen Boote aufgebracht. Russland beansprucht diesen Abschnitt des Schwarzen Meeres seit der Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim als nationales Gewässer. Die Ukraine argumentiert, die Schiffe seien in internationalen Gewässern gestoppt worden.
dpa/dlf/km