Alle EU-Staaten müssten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter in Luxemburg. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden. Und nur das garantiere die in EU-Richtlinien und in der EU-Grundrechtecharta zugesicherten Arbeitnehmerrechte.
Es wird erwartet, dass das Urteil große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag haben wird. Denn längst nicht in allen Branchen werden Arbeitszeiten systematisch erfasst. Wie die Arbeitszeit erfasst werden soll, bleibt nach dem Urteil den Mitgliedsstaaten überlassen.
Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft, die den dortigen Ableger der Deutschen Bank verpflichten wollte, die täglich geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen und so die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen.
dpa/dop
Eine ausgezeichnete Entscheidungshilfe passgenau zur so genannten "Europawahl"! Danke sehr, das kam an!