Das umstrittene Streitbeilegungssystem innerhalb des Abkommens verstößt aus Sicht der Luxemburger Richter nicht gegen europäisches Recht.
Hintergrund des verbindlichen Gutachtens war ein Antrag aus Belgien. Vor allem Politiker aus der Wallonie hatten Zweifel an dem System geäußert, mit dem Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten geregelt werden sollen.
Ceta wird seit 2017 in Teilen vorläufig angewendet. Das Abkommen dient dazu, Zollabgaben beim gegenseitigen Handel für europäische und kanadische Firmen weitgehend abzuschaffen.
dpa/sh