Das Gericht in Straßburg befand, die Inhaftierung des Ex-Richters sei ungerechtfertigt. Er war stellvertretender Vorsitzender des Verfassungsgerichts in Ankara. Seine Festnahme habe lediglich auf dem Verdacht der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beruht, das sei keine ausreichende Rechtfertigung, hieß es.
Es liege ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Rechts auf Freiheit und Sicherheit der Europäischen Menschenrechtskonvention vor. Das Gericht bemängelte zudem, dass Beweise gegen den ehemaligen Verfassungsrichter erst nach dessen Inhaftierung gesammelt wurden.
dpa/sh