Das erstinstanzliche EU-Gericht in Luxemburg wies am Freitag nach eigenen Angaben die Klage des Unternehmens als unzulässig ab, da diese ihre Befugnis dafür nicht nachgewiesen habe.
Die Lufthansa, die im Gegensatz zu Ryanair nicht vom Airport Hahn abhebe, habe in diesem Fall keine so starke Beeinträchtigung ihres Geschäfts dargelegt, als dass ihr ein Klagerecht zustünde. Es ging um Millionen Euro, die bereits vor Jahren geflossen sind.
Die Lufthansa ging von einem unfairen Wettbewerb aus und klagte gegen die EU-Kommission wegen eines EU-Beschlusses von 2014.
dpa/lo