Die Kommission empfahl am Montag, dass Künstliche Intelligenz generell zur Stärkung der Grundrechte beitragen solle und nicht die Unabhängigkeit von Menschen einschränken dürfe.
Die Menschen sollten zudem volle Kontrolle über ihre Daten haben. Diese dürften nicht dazu genutzt werden, ihnen zu schaden oder sie zu diskriminieren.
Die Definition Künstlicher Intelligenz ist noch in der Diskussion. Allgemein gesprochen geht es um maschinelles Lernen und die Fähigkeit von Computern, eigenständig Probleme zu bearbeiten.
dpa/mh