Demnach sollen sich künftig alle EU-Staaten ein Mal jährlich freiwillig einer Begutachtung unterziehen. So sollen mögliche Schwierigkeiten frühzeitig erkannt und heikle Strafverfahren wie die gegen Ungarn und Polen vermieden werden. Es gehe darum, dass Ost und West voneinander lernen und ein gemeinsames Verständnis entwickeln, was Respekt vor Rechtsstaatlichkeit im Alltag bedeute, heißt es.
Gegen Polen und Ungarn wurden wegen mutmaßlicher Verletzungen der EU-Grundwerte bereits Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge eingeleitet. Sie sollen die Regierungen in Warschau und Budapest dazu bewegen, umstrittene Entscheidungen zurückzunehmen. Andernfalls droht den Ländern, dass sie ihr Stimmrecht in der EU verlieren.
dpa/okr