Verschont werden sollen auch nachgerüstete Busse, schwere Fahrzeuge von Müllabfuhr, Feuerwehr und privaten Entsorgern sowie Handwerker- und Lieferfahrzeuge. In Einzelfällen gilt das ebenso für nachgebesserte ältere Diesel.
Generell sollen Fahrverbote in der Regel erst ab einer Belastung von 50 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft als verhältnismäßig gelten, weil der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm auch anders erreicht werden kann.
dpa/rkr