Demnach einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Parlaments Montagnacht auf EU-weite Mindeststandards zum Schutz der Hinweisgeber. So sollen sie künftig wählen können, ob sie sich zuerst an eine Meldestelle etwa im eigenen Unternehmen oder direkt an die Öffentlichkeit wenden wollen. Über diesen Punkt war in den Verhandlungen länger gestritten worden.
Mit Hilfe von Whistleblowern waren beispielsweise das Facebook-Datenleck oder die Steuertricks im Rahmen der "Panama Papers" bekannt geworden.
dpa/jp