Das Gericht der Europäischen Union hat am Mittwoch entschieden, dass die Mitgliedstaaten 2015 ausreichend begründet haben, warum von der Organisation eine Terrorgefahr ausgehe. Da die Hamas weder ein Staat noch die Regierung eines Staates sei, könne sie auch nicht auf den Grundsatz der Nichteinmischung verweisen, argumentierten die Richter.
Die Hamas, die 2007 gewaltsam im Gazastreifen die Macht übernahm, ist von der EU bereits seit 2001 als Terrorgruppe gelistet. Dadurch ist es den EU-Staaten möglich, Vermögenswerte der Organisation einzufrieren.
dpa/dlf/km