Das Gericht folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Es handele sich um ein Vergehen von "außergewöhnlicher Schwere". UBS kündigte umgehend an, in Berufung zu gehen.
Der Vorwurf lautet auf Geldwäsche im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung sowie illegale Anwerbung von Kunden. Die französische Filiale der UBS erhielt eine Strafe von 15 Millionen Euro. Fünf von sechs damals verantwortlichen Managern bekamen Haftstrafen auf Bewährung sowie Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro.
Das Gericht entschied auch, dass die UBS, ihre französische Filiale und drei frühere Verantwortliche gemeinsam 800 Millionen Euro Schadenersatz an den französischen Staat zahlen müssen. Der Staat war in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten.
dpa/km