Dabei geht es um das sogenannte Interbanken-Entgelt. Wenn Verbraucher in einem Geschäft oder im Internet eine Kreditkarte verwenden, zahlt die Händlerbank der Bank des Karteninhabers dieses Entgelt. Die Händlerbank kann es auf den Einzelhändler übertragen, der es in den Endpreis einfließen lässt. Die Kosten können so letztlich auf alle Verbraucher abgewälzt werden, auch auf die, die nicht mit Kreditkarte einkaufen.
"Die europäischen Verbraucher benutzen Zahlungskarten jeden Tag, wenn sie Lebensmittel oder Kleidung kaufen oder etwas im Internet bestellen. Die Regelungen von Mastercard haben Händler daran gehindert, bessere Konditionen von Banken in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch zu nehmen", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "So wurden die Kosten für Kartenzahlungen künstlich in die Höhe getrieben - zum Nachteil der Verbraucher und der Einzelhändler in der EU."
Der EU-Kommission zufolge verstieß Mastercard dabei bis 2015 gegen EU-Kartellrecht. Mastercard habe die Verstöße anerkannt hieß es, daher sei die Strafe um zehn Prozent reduziert worden.
dpa/km