Der 47-Jährige wollte erreichen, dass sich die Umstände seiner Unterbringung in der Botschaft von Ecuador in London verbessern. Die Nachrichtenagentur AFP meldet, das Berufungsgericht habe aber keine Verstöße gegen Assanges Rechte erkennen können.
Assange war 2012 in die Botschaft geflohen, um einer Auslieferung zu entgehen. Er darf keinen Besuch empfangen und auch nicht telefonieren oder das Internet nutzen.
belga/dlf/jp