Dienstanbieter wie Telefongesellschaften müssen künftig innerhalb von zehn Tagen auf Auskunftsanträge aus dem EU-Ausland antworten. In Notfällen sogar schon binnen sechs Stunden. Das könnte zum Beispiel bei Terrorermittlungen oder Kindesentführungen der Fall sein.
Derzeit müssen sich Ermittler in der Regel viel länger gedulden, bis sie elektronische Beweismittel aus anderen EU-Staaten bekommen. Je nach Art der Anfrage liegt die Frist bei 120 Tagen oder gar zehn Monaten.
Kritik an der neuen Regelung kommt von der deutschen Bundesregierung. Sie beklagt, dass Ermittler Daten von Unternehmen im Ausland abfragen können, ohne dass die Justiz in dem betreffenden Land dazu eine Erlaubnis erteilen muss.
dpa/okr